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Was ist meine Immobilie wert?

Von Martin Leitinger · veröffentlicht am 12. Oktober 2026

Woraus sich der Wert zusammensetzt

Der Wert einer Luxusimmobilie hängt von mehreren Faktoren zugleich ab. Die Lage bestimmt, wie groß die Nachfrage im Stadtteil ist. Das Grundstück, die Wohnfläche und der Schnitt des Hauses prägen den Eindruck. Zustand, Modernisierungsstand und Ausstattung entscheiden, wie viel Arbeit ein Käufer nach dem Einzug erwartet.

Auch der Markt spielt eine Rolle. Ein Objekt, das in einem ruhigen Umfeld steht und gepflegt präsentiert wird, findet in der Regel mehr Interessenten als ein vergleichbares Haus mit offenen Fragen zu Unterlagen oder Zustand.

Was die Online-Bewertung leistet

Die Online-Bewertung fragt Objektart, Postleitzahl, Wohnfläche, Grundstücksfläche und Baujahr ab. Daraus ergibt sich eine Spanne, die auf veröffentlichten Richtwerten beruht. Sie zeigt den Stand der Daten und die Quelle an und ist ausdrücklich eine unverbindliche Orientierung.

Die Bewertung kann Zustand, Lage im Detail und Ausstattung nicht erfassen. Deshalb ist sie der erste Schritt und kein Endergebnis.

Wann eine persönliche Einschätzung sinnvoll ist

Eine persönliche Einschätzung lohnt sich, wenn Sie einen konkreten Verkauf planen oder wenn Ihr Objekt besondere Merkmale hat, etwa einen großen Garten, eine seltene Lage oder einen Umbau. Wir besichtigen das Haus, besprechen Ihre Vorstellungen und empfehlen einen Angebotspreis, den Sie mit uns abwägen.

Häufige Fragen

Wie zuverlässig ist die Online-Bewertung?

Sie liefert eine erste Orientierung auf Basis von Flächen, Objektart, Lage und veröffentlichten Richtwerten. Sie ersetzt keine Besichtigung, weil Zustand und Ausstattung im Einzelfall stark wirken.

Worin unterscheidet sich die Online-Bewertung von einer persönlichen Einschätzung?

Bei der persönlichen Einschätzung sehen wir Ihr Objekt vor Ort, besprechen Ausstattung, Zustand und Vorstellungen und erarbeiten eine Empfehlung für den Angebotspreis.

Ist eine Bewertung nach ImmoWertV dasselbe wie eine Einschätzung durch den Makler?

Nein. Eine Wertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung ist ein eigenes Verfahren, das für Gerichte, Banken oder Erbauseinandersetzungen genutzt wird. Eine Maklereinschätzung dient der Vermarktung.

Martin Leitinger

Makler für Luxusimmobilien, seit 1999 in der Immobilienbranche · Profil